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Kategorie:Trickdiebstahl

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Als Trickdiebstahl wird ein Diebstahl, also die Wegnahme fremder Sachen ohne Einverständnis des Opfers, bezeichnet, bei dem der Vorgang der Wegnahme durch eine Täuschung oder Vorspiegelung, eben einen Trick, verschleiert bzw. erleichtert wird. Es kann sich insbesondere darum handeln, dass
- die Aufmerksamkeit des Opfers für einen kurzen Moment abgelenkt wird (z.B. durch Ansprechen oder Anrempeln), der dem Dieb oder einem Komplizen die Ausführung der Tat ermöglicht, oder
- zunächst durch den Täter ein Vertrauensverhältnis zum Opfer aufgebaut wird, um Zugriff auf die Beute zu erhalten.
Die beiden Varianten können auch in Kombination auftreten.

Um ihr Verhältnis von Aufwand und Ertrag zu optimieren, schaffen Trickdiebe in der Regel nur einen kurzfristigen Kontakt zum Opfer und bevorzugen dessen Wohnung als Tatort. Dabei stellen sich für sie die beiden Grundprobleme, einerseits Zugang zu der Wohnung, andererseits die nötigen Informationen über Art und genauen Aufbewahrungsort von Wertsachen zu erhalten. In VF werden vielfache Varianten vorgeführt, mit denen diese Hindernisse überwunden werden sollen. Dazu gehört insbesondere auch ein Auftreten als falscher Prüfer oder falsche Amtsperson. Wenn Opfer unter solchen Umständen angesichts einer vermeintlichen hoheitlichen Maßnahme eine eigene Sache an den Täter herausgeben, liegt dennoch Diebstahl vor, soweit die Geschädigten in dem Bewusstsein handelten, keine andere Wahl zu haben.

Bevorzugte Zielgruppe von Trickbetrügern sind ältere, allein lebende Menschen, da deren Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit tendenziell herabgesetzt ist, folglich von ihnen auch kaum verwertbare Zeugenaussagen zu erwarten sind, eine größere Leichtgläubigkeit unterstellt wird und bei ihnen eine gewisse Tendenz besteht, Wertsachen oder Ersparnisse in der eigenen Wohnung aufzubewahren.

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