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Kategorie:Urlaubsdelikte

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Die Kategorie Urlaubsdelikte dient als Sammelbegriff für Nepp, Schwindel und Straftaten im Zusammenhang mit Urlaub und Ferien. Die Delikte müssen nicht zwingend am Urlaubsort stattfinden. In diese Kategorie fällt bspw. auch, wenn nach entsprechendem Auskundschaften die Anwesen von Urlaubern während deren Abwesenheit von Einbrechern heimgesucht werden, oder wenn Schein-Anbieter von Reisen und Unterkünften nach dem Buchen und Einkassieren nichts mehr von sich hören lassen.