Die nächste Sendung läuft am 08. Mai 2024 um 20.15 Uhr im ZDF!

VF 110 (Sendung vom 28.10.1988)

Aus Aktenzeichen XY ... ungelöst - Wiki

Filmfälle

Gaunerei mit Garagenplätzen

  • Details: Winterzeit, Eheleute Bechtel sind am Eis kratzen an der Windschutzscheibe ihres im Freien parkierten Wagens. Diese sich mit ermüdender Regelmäßigkeit einstellende Zusatzarbeit und auch Startprobleme des Autos in der Kälte frustrieren sie, weshalb sie einen gedeckten Parkplatz in akzeptabler Distanz suchen. Damit sind sie nicht alleine, das Angebot ist knapp. Willi Bechtel schaltet ein Suchinserat, woraufhin er tatsächlich von einem vermeintlichen Hausverwalter angerufen wird, der einen vakanten Einstellhallenplatz anbietet. Sodann schaut sich Herr Bechtel den Parkplatz vor Ort im Beisein dieses Anrufers an. Dort kann er auch gleich den Mietvertrag unterschreiben und den Schlüssel erhalten, allerdings muss er drei Monate Kaution, mithin 180 DM, an Ort und Stelle leisten. Trotz etwas Verwunderung darüber schlägt er sofort zu, und zunächst ist das Ehepaar erst mal froh um den gedeckten Platz. Die böse Überraschung folgt jedoch: zunächst passt der Garagentorschlüssel nicht, als Herr Bechtel das Fahrzeug erstmals in die Tiefgarage fahren will. Er hält hinter ihm gleich einen anderen Fahrer auf. Er kann nur vermuten, dass der Schlüssel evtl. verwechselt wurde oder aus sonstigen Gründen nicht funktioniert. Da der Fahrer hinter ihm dann öffnet und Willi Bechtel so in die Einstellhalle einfahren kann, kommt die nächste Ungereimtheit zu Tage: der vermeintlich ihm vermietete Platz ist mit einem Fahrzeug belegt. Ratlos fragt er den anderen Fahrer, welcher aber überrascht meint, dass der betreffende Platz einem bekannten Anwohner gehöre, der auch nichts in die Richtung verlauten ließ, dass er ihn in absehbarer Zeit aufgebe oder räume. Der Betrug wird offensichtlich. Die Abmoderation führt aus, dass Kautionsbetrüger verstärkt auf begehrte Garagenplätze ausweichen, da der gleichartige Betrug mit Wohnungen auf Grund erhöhter Vorsicht seitens der Mietinteressenten nicht mehr so gut funktioniere.
  • Darsteller:
  • Zitate: Autoradio: "... Temperatur tagsüber um den Gefrierpunkt. Nachts bis minus fünf Grad, bei Aufklarungen auch darunter. Weitere Aussichten: Niederschlagsneigung, meist als Schnee."; Herr Bechtel: "Tja, mein Schatz, das muss uns nicht mehr interessier'n!"
  • Bewertung: **
  • Besonderheit:

Teurer Schmuck als Geldanlage

  • Details: Anlegerin Ursula Schneider spricht beim Rechtsanwalt vor. Sie zeigt diesem einen Vertrag mit einer Firma "Smaragda Schmuckzentrale" über eine Kapitalanlage mit 20'000 DM erfolgter Investition ihrerseits. Dem Anwalt erhellt ohne weiteres, dass Frau Schneider nun Zweifel am Vertrag hat. Er fragt, wie es zu diesem Geschäft gekommen ist, woraufhin die Anlegerin ausholen muss. Das ganze habe etwa ein 3/4 Jahr zuvor begonnen; dazu erfolgt eine Rückblende im Filmfall.
    Mit ihrer Arbeitskollegin Inge kommen sie damals im Büro auf Sparzinsen zu sprechen, welche so tief seien, dass sich klassische Sparanlagen nicht mehr lohnten. Die Kollegin zeigt ihr dann den Vertrag mit der Fa. Smaragda. Sie hätte alles, einschließlich dem Kleingedruckten, studiert und keine Fußangeln entdeckt. Mit ihrem Mann hätte sie dann insgesamt 80'000 DM investiert, obwohl dafür ein Kredit zu 9% Zins p.a. erforderlich war. Inge ist überzeugt vom Geschäftsmodell und zeigt Frau Schneider den Vertrag. Insbesondere die garantierte 40%ige Verdienstspanne hat sie eingenebelt. Obwohl Frau Schneider noch Zweifel vorbringt, hat die Kollegin scheinbar einleuchtende Argumente, um diese zu zerstreuen. Bei dem Geschäftsmodell gehe es darum, dass aus den Niederlanden importierte Ware von Smaragda an Juweliere in Kommission angeboten wird, so dass sie ohne eigenen Kapitaleinsatz an deren Verkauf verdienen können.
    Szenenwechsel zurück zur Rechtsanwaltskanzlei: Der Anwalt wundert sich, dass Frau Schneider damals mit 20'000 DM eingestiegen sei, obschon der Vertrag "abenteuerlich" klinge. Ihr Mann habe sich damals jedoch eigens vom örtsansässigen Juwelier bestätigen lassen, dass solche Kommissionsgeschäfte in der Branche üblich und beliebt seien. So waren sie zunächst überzeugt. Zweifel kamen 3-4 Monate später auf, als es nichts zum Abrechnen gab, da nichts von der in Kommission gegebenen Ware verkauft werden konnte. Beim dritten solchen Besuch ihrerseits beim Juwelier teilt dieser mit, dass das überhaupt nicht laufe, weil der Schmuck zu teuer sei. Es würden zu viele am Schmuck verdienen wollen, was er an einem Ring auch beispielhaft zeigt. Diese Zusammenhänge hat Frau Schneider beim Eingehen des Vertrages nicht gekannt. Sie muss den Schmuck schlussendlich mitnehmen, da der Juwelier den Vitrinenplatz anderweitig benötigt. Als sie diesen der Smaragda retourniert und den Vertrag kündigt, wird das von der Firma auch akzeptiert. Die Rückzahlung der 20'000 DM wurde in Raten in Aussicht gestellt, welche aber seit Monaten nicht geleistet werden. Die Eheleute Schneider sind fortlaufend am Mahnen. Der Rechtsanwalt riecht einen bevorstehenden Konkurs und damit die Uneinbringlichkeit der ansonst rechtmäßigen Rückforderung. Die Abmoderation bestätigt dies sogleich. Schneiders haben von dem angelegten Geld nichts mehr gesehen.
  • Darsteller:
  • Zitate: Anmoderation Ede: "Statt der erhofften 20-, 30-, oder sogar 40prozentigen Gewinne bleibt den Betroffenen am Ende oft nur der Weg zum Rechtsanwalt, um zu retten, was vielleicht noch zu retten ist. Und das ist in aller Regel dann nicht mehr viel."; Frau Schneider mit Kollegin: "Wo habt ihr denn soviel Geld her?"; "Wir haben 'n Kredit aufgenommen."; "Bestimmt müsst ihr doch 'n Haufen Zinsen zahlen!"; "Na und? Die neun Prozent, das is 'n Klacks! Bei einem Gewinn von 40 Prozent!" [hält Vertrag unter die Nase von Frau Schneider] "Hier. Guck' doch mal. Paragraph 5, da wird's garantiert. 40 Prozent Verdienstspanne!"
  • Bewertung: **
  • Besonderheit:

Neue Tricks an der Haustüre

  • Details: Dieser Fall ist ein Hybrid aus eigentlichem Filmfall und "Aktueller Kurzwarnung". Es geht um Haustürgeschäfte, dem damals vor kurzem eingeführten Widerrufsrecht binnen einer Woche bei solchen sowie den Tricks, wie dieses von unlauteren Vertetern und Vertrieblern ausgehebelt wird. Zunächst erläutert Ede in der Anmoderation die bereits gesetzlich bestehenden Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Versicherungsverträge, Bagatellgeschäfte (Artikel für unter 80 DM) sowie Abschlüsse bei einem bestellten Vertreter. Gerade der dritte Punkt würde zur Umgehung genutzt. Zunächst findet der Kunde eine Postkarte im Briefkasten oder auch einer Zeitschrift, welche eine Gratisaufklärung für Rheumabehandlung zu Hause in Aussicht stellt; dazu müsse man die Karte einsenden. Die im Filmfall gezeigte 76jährige Agnes Schüler hat genau dies getan. Kurz darauf läutet es energisch an ihrer Tür. Ein Vertreter spricht vor und zeigt sogleich die Postkarte vor. Sie erkennt die Karte wieder und zudem meint der Vertreter, dass sie ihm Fahrtkosten ersetzen müsse, wenn sie ihn wegschicke. Die laut Karte bestelle Aufkläung würde durch ihn erfolgen. Die resolute Frau Schüler ist zunächst stutzig, da sie von einer schriftlichen Aufklärung ausgegangen ist. Als der Vertreter auch noch einen Tasche vorzeigt mit etwas "ganz toll Neuartigem", für dessen Begutachtung er einen Tisch bräuchte, bekommt er letztlich Zutritt zu ihrer Wohnung. Abmoderation erläutert, dass er dort erfolgreich schafft, ihr das "ganz tolle Naturprodukt" zu verkaufen (Ede: "anzudrehen"): eine Katzenfelldecke für 1500 DM. Bereits am Folgetag widerruft Frau Schüler den Kaufvertrag. Postwendend bekommt sie Post eines Rechtsanwaltes der Firma, welcher sich auf den "bestellten Vertreter" beruft, woraufhin kein Widerrufsrecht gegeben sei. Obendrauf stellt er ihr Gebühren seiner Inanspruchnahme von gut 100 DM in Rechnung. Diese Methode hätte bei vielen hereingelegten Kunden Erfolg, die eine weitere Auseinandersetzung scheuten. Letztere wäre jedoch meist zu ihren Gunsten, da die Justiz die Postkarten-Masche mittlerweile kenne und sie als "provozierte Vertreterbestellung" werte, die das Rücktrittsrecht nicht ausser Kraft setze.
    Die Abmoderation geht noch auf zwei weitere Tricks zur versuchten Aushebelung des Widerrufsrechts ein. Zum einen wird zuweilen wird im Kaufvertrag ein Passus aufgenommen, der auf eine Terminvereinbarung mit einem Vertreter hinweist, welcher somit bestellt worden sei. Der zweite Trick arbeitet mit der Rückdatierung: der Vertreter wird angewiesen, ein weiter in der Vergangenheit liegendes Datum auf dem Vertrag zu vermerken, so dass dann zum Zeitpunkt eines Widerrufs die Frist dafür - zumindest auf Papier - verstrichen ist.
  • Darsteller:
  • Zitate: "Was ist denn los ... hier so - sturmzuklingele...?!"; "Entschuldigen Sie, Frau Schüler, man hat mir gesagt, dass Sie nicht mehr so gut hören würden!"; "Also, die Klingel, die hör' ich noch! Was woll'n Sie denn?"
  • Bewertung: ***
  • Besonderheit: Ausführliche Informationssammlung zu Haustürgeschäften und dem Widerrufsrecht ohne unnötig in die Länge gezogenen Filmfall

Betrug nach Beerdigungen

  • Details: Nepper der hier vorgestellten Masche studieren den Todesanzeigenteil der Zeitung und kommen in der Regel auf diese Weise an Kontaktdaten der Hinterbliebenen.
    Erika Kupke hat ihren Ehemann verloren und lobt auf der Beerdigung zunächst den Pfarrer für seine Rede. Tochter und Schwiegersohn stehen ihr in der schweren Zeit bei. Es treffen auch zahlreiche Briefe bei ihr ein. Viele sind von Bekannten, da sich der Verstorbene einiger Beliebtheit erfreute. Zunächst nicht zuordnen können sie einen Brief mit Absender Deconta AG. Die Tochter öffnet ihn und findet eine Rechnung zu 160,74 DM vor. Es handle sich um Spezialdesinfektionsmittel im Rahmen der Beerdigung; im Schriftstück wird auf das Bundesseuchengesetz verwiesen. Die Witwe wundert sich, da ihr Mann nicht an einer ansteckenden Krankheit verstorben ist. Die Abmoderation nennt eine große Zahl solcher Briefe, die serienmäßig an Angehörige versandt worden seien. Viele haben trotz Verwunderung bezahlt. Der Drahtzieher basierte den Betrug genau darauf, dass es den Hinterbliebenen peinlich gewesen wäre, Kosten bestreiten zu müssen, die in welchere Weise auch immer vom Verstorbenen "verursacht" worden seien. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Kriminellen, der im gewährten Freigang die genannte Masche durchführte.
  • Darsteller:
  • Zitate: "Aber liebe Frau Kupke. Das ist doch ganz selbstverständlich. Immerhin haben wir fast zehn Jahre zusammen im Kirchenvorstand gesessen - Ihr Mann und ich."; "Jaja ... er war immer sehr engagiert."
  • Bewertung: **
  • Besonderheit: Praktisch gleich liegende Gaunereien nach Sterbefällen, in welchen allesamt Rechnungen bei den Hinterbliebenen eintreffen, welche vermeintlich vom Verstorbenen ausgelöst worden sind, wurden auch in früheren Fällen vorgestellt: 1973 in VF 039 (Sendung vom 02.06.1973)#FF4 oder bereits 1967 in VF 012 (Sendung vom 23.05.1967)#FF3

Bemerkungen

Sendung ohne Experiment

Vorherige Sendung: VF 109 (Sendung vom 19.08.1988)

Nächste Sendung: VF 111 (Sendung vom 16.12.1988)

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