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Kategorie:Täuschung im Fernabsatzgeschäft

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Vertriebspartner von Handelsunternehmen können im Direktvertrieb betrügerisch vorgehen und ihrem Opfer etwa per Telefonverkauf Fernabsatzverträge unterschieben, die es gar nicht haben wollte. Beispielsweise täuschen die Täterinnen und Täter die Angerufenen über ihre Identität und behaupten, sie riefen vom Unternehmen selbst an oder es handele sich um eine existierende Kundenbeziehung. Mit verschiedenen Methoden erschleichen sie sich im Gespräch die Zustimmung ihres Opfers zum Vertragsabschluss oder fingieren diese.

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