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Kategorie:Unfallhelfer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Unfallhelfer''' im eigentlichen Sinne sind eine zweifellos positive Begleiterscheinung vieler Unfälle; nicht ohne Grund besteht unter bestimmten Bedingungen auch eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung.<br>Im Zusammenhang mit dieser Sendereihe sind Unfallhelfer jedoch eine weitere Art von Neppern, Schwindlern oder Kriminellen, die aus Verkehrsunfällen mittelbar oder unmittelbar einen unlauteren Nutzen für sich erlangt. Der Unfall kann mutwillig herbeigeführt oder zufällig eingetreten sein; er kann das Hauptgeschehen für den folgenden Nepp oder auch nur ein Neben-/Ablenkungsdelikt der Täter darstellen.
'''Unfallhelfer''' im eigentlichen Sinne sind eine zweifellos positive Begleiterscheinung vieler Unfälle; nicht ohne Grund besteht unter bestimmten Bedingungen auch eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung.<br>Im Zusammenhang mit dieser Sendereihe sind Unfallhelfer jedoch eine weitere Art von Neppern, Schwindlern oder Kriminellen, die aus Verkehrsunfällen mittelbar oder unmittelbar einen unlauteren Nutzen für sich erlangt. Der Unfall kann mutwillig herbeigeführt oder zufällig eingetreten sein; er kann das Hauptgeschehen für den folgenden Nepp oder auch nur ein Neben-/Ablenkungsdelikt der Täter darstellen.

Aktuelle Version vom 20. August 2023, 18:24 Uhr


Unfallhelfer im eigentlichen Sinne sind eine zweifellos positive Begleiterscheinung vieler Unfälle; nicht ohne Grund besteht unter bestimmten Bedingungen auch eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung.
Im Zusammenhang mit dieser Sendereihe sind Unfallhelfer jedoch eine weitere Art von Neppern, Schwindlern oder Kriminellen, die aus Verkehrsunfällen mittelbar oder unmittelbar einen unlauteren Nutzen für sich erlangt. Der Unfall kann mutwillig herbeigeführt oder zufällig eingetreten sein; er kann das Hauptgeschehen für den folgenden Nepp oder auch nur ein Neben-/Ablenkungsdelikt der Täter darstellen.

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