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Kategorie:Vertragsschwindel: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Vertragsschwindel''' werden alle Methoden bezeichnet, bei der zwischen dem abgesprochenen Vertragsinhalt, dem schriftlichen Vertragsinhalt sowie der Vertragserfüllung (Lieferung, Dienstleistung) erhebliche Unterschiede bestehen, die immer zum Nachteil des Opfers sind. <br>Das kann z.B. sein: <br>- bei Vertragsabschluß werden wesentliche Teile des Vertrages abgedeckt <br>- Vertagsvordrucke sind manipuliert, das unwissentlich Unterschriften auf andere Formulare geleistet werden <br>- Verträge werden nach der Unterschrift durch die Täter einseitig geändert <br>- es wird keine Vertragsdurchschrift ausgehändigt <br>- Vertraginhalte sind anders beschrieben als mündlich besprochen  und dann vom Opfer erwartet.
Als '''Vertragsschwindel''' werden alle Methoden bezeichnet, bei der zwischen dem abgesprochenen Vertragsinhalt, dem schriftlichen Vertragsinhalt sowie der Vertragserfüllung (Lieferung, Dienstleistung) erhebliche Unterschiede bestehen, die immer zum Nachteil des Opfers sind. <br>Das kann z.B. sein: <br>- bei Vertragsabschluß werden wesentliche Teile des Vertrages abgedeckt <br>- Vertagsvordrucke sind manipuliert, das unwissentlich Unterschriften auf andere Formulare geleistet werden <br>- Verträge werden nach der Unterschrift durch die Täter einseitig geändert <br>- es wird keine Vertragsdurchschrift ausgehändigt <br>- Vertraginhalte sind anders beschrieben als mündlich besprochen  und dann vom Opfer erwartet.

Aktuelle Version vom 20. August 2023, 18:28 Uhr


Als Vertragsschwindel werden alle Methoden bezeichnet, bei der zwischen dem abgesprochenen Vertragsinhalt, dem schriftlichen Vertragsinhalt sowie der Vertragserfüllung (Lieferung, Dienstleistung) erhebliche Unterschiede bestehen, die immer zum Nachteil des Opfers sind.
Das kann z.B. sein:
- bei Vertragsabschluß werden wesentliche Teile des Vertrages abgedeckt
- Vertagsvordrucke sind manipuliert, das unwissentlich Unterschriften auf andere Formulare geleistet werden
- Verträge werden nach der Unterschrift durch die Täter einseitig geändert
- es wird keine Vertragsdurchschrift ausgehändigt
- Vertraginhalte sind anders beschrieben als mündlich besprochen und dann vom Opfer erwartet.