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Kategorie:Unwissender Schmuggler

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Wie der Name sagt, werden Geschädigte dieser Masche ungewollt zu Schmugglern, ohne dass sie dies im Vorhinein wüßten oder gar entsprechende Absichten hätten. Die Täter dahinter wälzen damit das Bestrafungsrisiko - insoweit ihnen die Tat als Hintermänner nicht im Nachhinein doch noch rechtsgenüglich nachgewiesen wird - auf die so eingesetzten Opfer ab. Typischerweise wird Schmuggelgut auf Reisen geschickt, deren illegaler Handel oder Verbringung einerseits sehr lukrativ, deren Schmuggel oder gar bereits der Besitz andererseits mit drastischen Strafen bewährt ist. Rauschgift oder Waffen und Munition gehören in diese Kategorie.
Fliegt der Schmuggel, typischerweise durch eine Gepäckkontrolle am Grenzübergang, erst mal auf, spricht der Anscheinsbeweis zunächst gegen den Geschädigten und nur mit viel Glück entgeht er der entsprechenden Bestrafung, wobei auch in diesem Fall erhebliche Konsequenzen wie längere Untersuchungshaft eintreten können. Die Unwissenheit des Opfers schützt vor der Strafe nicht.
Alarmierendes Zeichen für beabsichtigten Missbrauch als unwissender Schmuggler sind Versuche, dem Opfer bei einer zeitnah bevorstehenden Grenzüberquerung Gepäckstücke oder auch Geschenke gleich welcher Art übergeben zu wollen, häufig durch vorheriges Erschleichen seines Vertrauens.

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