Die nächste Sendung läuft am 27. März 2024 um 20.15 Uhr im ZDF!

Sendung vom 03.03.1995

Aus Aktenzeichen XY ... ungelöst - Wiki

Filmfälle

Sexueller Missbrauch (Prinzesschen)

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Hamburg
  • Beamter im Studio: Kriminaloberkommissar Klaus Stankewitz
  • Tattag: 31. August 1994
  • Details: Opfer neunjähriges Mädchen aus Hamburg-Wohldorf-Ohlstedt; "Hallo Katze"; ekelhafter und sehr perverser Täter; entführen und in seinem Haus missbrauchen; Täter nimmt alles auf Video auf; gelber Ford Taunus; Kakao für das Opfer; Täter nennt das Opfer "Prinzesschen"
  • Zitat: „So, jetzt machen wir es uns mal richtig gemütlich“ (Täter zu seinem Opfer) / „Außerdem muss sich in dem Haus ein Telefon befunden haben.“ (Ede in der Nachbesprechung)
  • Sprecherin: Isolde Thümmler
  • Darsteller: Annette Hallström, Susanne Jung, Moritz Lindbergh (bis 1996 Christian Moritz Krause), Egon Lux, Peter Prager, Uta Rachov (auch Uta Rachow), Bea Reszat
  • Belohnung: 10.000 Mark
  • Bewertung: ***
  • Status: geklärt

Nachspiel

Der Fall wurde geklärt. Aber nicht durch Zuschauerhinweise, sondern durch private Beobachtungen einer Kripo-Beamtin, die mit dem Fall zu tun hatte. Beim Einkaufen fiel der Oberkommissarin ein Auto auf, das auf die Beschreibung des Opfers passte. Bei der Überprüfung des Fahrzeughalters und seiner Wohnung in Jersbek stellte sich heraus, dass es sich um einen wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs bereits vorbestraften damals 62-jährigen Rentner und Familienvater zweier erwachsener Söhne handelte.

Später wurde bekannt dass er acht Monate nach der in XY gezeigten Tat in Ohlstedt am 28. April 1995 in Hamburg-Duvenstsedt ein weiteres Kind entführt hatte. Darüber war auch in der Meldung über die Festnahme in der Sendung vom 25.08.1995 berichtet worden. Beim Prozess stellte sich später heraus, dass der Täter bereits am 16. August 1992 versucht hatte eine damals 16-Jährige zu vergewaltigen, die ihm in letzter Sekunde entkommen konnte. Dazu später mehr.


Festnahme und eine möglicherweise folgenschwere Fahndungspanne

Am 12. Juli 1995 wurde der Mann in seiner Wohnung in Jersbek, ungefähr 20 Kilometer nordöstlich von Hamburg entfernt, festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Er stritt die Anschuldigungen gegen ihn seitdem immer wieder ab. Aber auch die im Film erwähnte Katze wurde in seinem Haus vorgefunden. Die Kripo ermittelte weiter und Im Laufe der Vernehmung verwickelte sich der Tatverdächtige zunehmend in Widersprüche. Unter anderem auch die in seinem Auto aufgefundenen Blutflecken habe er nicht plausibel erklären können. Spätestens nach der Analyse verschiedener Fasern aus dem Auto des Tatverdächtigen und der Kleidung der Opfer war sich die "Soko Ohlstedt" aufgrund der erdrückenden zahlreichen Indizien sicher, in dem 62-jährigen Hans-Gerold B. den mutmaßlichen mehrfachen Sexualstraftäter überführt zu haben.

Einen Monat nach der Festnahme war eine möglicherweise folgenschwere Fahndungspanne bei der schleswig-holsteinischen Polizei aufgedeckt worden, die am Tag nach der Entführung der neunjährigen den Hinweis einer Zeugin nicht an die federführenden Kollegen aus Hamburg übermittelte. Die Zeugin will am Tattag den Mann mit einer Stumpfmaske im Gesicht gesehen haben, wie er sich am Kofferraum seines Autos zu schaffen machte. Sie notierte sich das Kennzeichen und ging zur Polizei. Zwei Beamte klingelten an der Wohnungstür des Fahrzeugbesitzers, als niemand öffnete, gingen sie wieder und verzichteten danach auf einen weiteren Überprüfungsversuch. Zum Zeitpunkt der Überprüfung war die Entführung noch nicht bekannt und später wurde der Hinweis der Zeugin offenbar vergessen. Darauf sollte später vor Gericht noch einmal eingegangen werden.


Anklage und Prozessbeginn

Fünf Monate nach der Festnahme wurde der mutmaßliche Kinderschänder nach zahlreichen Indizien unter dringendem Verdacht der Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauch von Kindern in einem besonders schweren Fall, sowie wegen Geiselnahme und Aussetzung angeklagt. Die Anklage stützte sich bei den drei Fällen dabei neben zahlreichen Zeugenaussagen auf die Faserspuren im Auto und an der Kleidung des zweiten Opfers, der in XY gezeigte Fall der Neunjährigen. Dazu kam auch noch ein Gutachten mit der DNA-Analyse ihrer Blutspuren. Die Blutspuren waren von der Kriminaltechnik ebenfalls im Wagen des Mannes gefunden worden. Bis zum Beginn des Prozesses wurde weiter ermittelt, ob er möglicherweise noch für weitere ungeklärte Mord- und Vermisstenfälle verantwortlich sein könnte. Am 14. März 1996 wurde bekannt, dass sich der jetzt 63-jährige Rentner ab dem 3. April 1996 vor Gericht verantworten muss.

Am ersten Prozesstag vor der Jugendschutzkammer des Hamburger Landgerichts mit 57 Zeugen, 12 Gutachtern sowie rund 60 Prozessbeobachtern auf den überfüllten Zuschauerbänken wies der Angeklagte alle Beschuldigungen gegen ihn zurück. Außer seinen Personalien machte der gelernte Reedereikaufmann keine Angaben. Im weiteren Prozessverlauf schwieg er zum Fall eins und bestritt weiterhin die Taten in den Fällen zwei und drei. Am 15. April 1996 wurde am zwölfen Verhandlungstag durch die Aussage einer Autofahrerin bekannt, dass der Täter doch kein gelbes Auto fuhr, wie es auch im XY-Film gezeigt wurde, sondern einen rostbraunen Wagen hatte. Die Frau berichtete darüber, dass ihr ein solches rostbraunes Auto im August mit hohem Tempo entgegenkam und sie beinahe gerammt hätte. Später wird im weiteren Verlauf des Prozesses auch auf diesen Umstand erneut eingegangen, denn der mutmaßliche Kinderschänder hatte zu diesem Zeitpunkt einen rostbraunen Wagen. Da sich die Autofahrerin auch einen Teil des Kennzeichens merken konnte und ihre Beobachtungen fast mit dem Kennzeichen des Wagens des Beschuldigten übereinstimmten spitze sich sich die Lage für ihn schon nach zwei Wochen erheblich zu.

Bei dem zunächst auf bis Oktober 1996 terminierten Prozess kam dann unter anderem auch noch heraus, dass der mutmaßliche Vergewaltiger mit seiner jüdischen Mutter in ein Konzentrationslager deportiert und dort zwei Jahre gefangenen gehalten wurde. In den 1950er- und 60er Jahren kam der Mann dann zunächst in Israel mit dem Gesetz in Konflikt und in Australien kam es zu einer Anklage wegen Notzucht. Er flüchte mit den gestohlenen Papieren eines Australiers zurück nach Deutschland.

Am 20. Juli 1966 hatte er dann in Hamburg-Harburg ein damals achtjähriges Mädchen unter dem Vorwand, der sei vom Fernsehen und würde sie zu einem Kinderfest mitnehmen, in sein Auto gelockt und im Wald vergewaltigt. Danach hielt er sich kurz in Italien auf und konnte nach seiner Rückkehr nach Deutschland einen Monat später bei Bad Harzburg festgenommen werden, als er an an einer Bundesstraße stand. Eine eine Polizeistreife wurde auf ihn aufmerksam. Der Mann aus Jersbek verweigerte die Ausweiskontrolle, wurde mitgenommen und auf einem Fahndungsfoto identifiziert. Schon damals sei bei ihm eine "pädophile Grundhaltung" festgestellt worden. Wegen seiner sexuellen Neigung hatte sich Hans-Gerold B. nach seiner Verurteilung am 5. Oktober 1967 zu drei Jahren Haft und Einweisung in eine psychiatrische Klinik im Jahr 1969 zwar kastrieren lassen, sich dann aber später auch unter einem Vorwand ein Hormonpräparat besorgt.

Das Urteil gegen ihn für die Tat aus dem Jahr 1966, welches laut Gerichtsbeschluss im jetzt laufenden Prozess im Beisein der Öffentlichkeit noch einmal komplett verlesen wurde, war zunächst aufgrund des Bundeszentralregistergesetzes aus seinem Vorstrafenregister gelöscht worden, welches eine Tilgung auch langjähriger Freiheitsstrafen aus dem Register nach spätestens 15 Jahren vorsieht, damit ein einmal Verurteilter nach dem Abbüßen seiner Strafe nicht ein Leben lang mit dem Makel des Kriminellen leben muss. Ausgenommen hiervon sind die Verurteilung zu einer lebenslanger Haft oder falls die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung beziehungsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde. Deshalb wusste auch die Polizei nach seiner Festnahme im Juli 1995 noch nichts von der Tat im Jahr 1966. Später stellte sich dann aber heraus das die Löschung zu Unrecht geschah und Hans-Gerold B. vorbestraft ist.


Weitere Zeugenaussagen und geplatzte Alibis

Am 9. Mai 1996 machten die weiter oben bereits erwähnte Zeugin sowie einer der beiden Beamten, der darauf bei dem Mann geklingelt hatte, ihre Aussagen. Die 34-jährige will den angeklagten Mann am Abend des 31. August 1994, möglicherweise genau zum Zeitpunkt der im XY-Fall gezeigten zweiten Tat, mitten im Wald mit einer Stumpfmaske im Gesicht am Kofferraum eines Autos gesehen haben. Sie habe sich das Kennzeichen notiert und den Vorfall bei der Polizei gemeldet. Daraufhin stellte sich heraus dass es sich um den Wagen des mutmaßlichen Kinderschänders von Ohlstedt handelte. Zur Erinnerung: Die Entführung der Neunjährigen war noch nicht bekannt geworden und möglicherweise hätte bei einer gründlicheren Überprüfung das Verbrechen verändert werden können.

Am Tag danach habe sie dann in der Zeitung von Tat erfahren und bei der Polizei auf einen möglichen Zusammenhang mit Ihrer Beobachtung vom Vortag hingewiesen. Dort sei sie aber nur mit der Bemerkung abgespeist worden, es gäbe keine Zusammenhänge. Man habe stattdessen von "merkwürdigen Leuten" gesprochen, die "Spaß" daran hätten, mit einer Stumpfmaske im Wald herumzulaufen. Danach ist der Beamte an der Reihe, der nach Ermittlung von Hans-Gerold B. als Halter des Wagens an der Haustür des 63-jährigen Mannes aus Jersbek klingelte. Als niemand öffnete sei er noch einmal ums Haus gegangen, habe ans Fenster geklopft und sei dann gegangen. Der Richter ist fassungslos und erwähnt seine Sorge, dass das neunjährige Mädchen zum Zeitpunkt der Überprüfung noch im Haus gewesen sein könnte. Auf diesen Einwand angesprochen entgegnet der Polizist, ein Nachbar habe ihm gesagt, der Rentner mache öfter nicht auf. In der Annahme, der Mann hätte auch bei einem zweiten Versuch sowieso die Tür nicht geöffnet, habe man dann auf eine spätere erneute Überprüfung verzichtet.

Knapp zwei Wochen nach den Aussagen der Zeugin und des Polizisten erklärten weitere Polizeibeamte, darunter derjenige der das dritte Opfer kurz nach der Tat im April 1995 vernommen hatte, dass Hans-Gerold B. möglicherweise falsche Spuren gelegt haben könnte. Der 63-jährige Angeklagte habe das elfjährige dritte Opfer eingeschüchtert und bedroht, um bestimmte Angaben zu machen. Er hätte zum Beispiel behauptet, er sei 38 Jahre alt. Aber die Elfjährige bemerkte sofort, dass das nicht stimmen kann. Er habe ihr auch einen falschen Wohnort genannt und außerdem solle sie bei der Vernehmung aussagen, sie sei in einem gelben Auto entführt worden, was sie zuerst auch getan habe. Später korrigierte sich das Mädchen und nannte exakt die Farbe des Autos des mutmaßlichen mehrfachen Sexualstraftäters.

Am 5. Juli 1996 platzten dann noch seine Alibis sowohl für die zweite und auch die dritte Tat im April 1995. Der Rentner versuchte eine Taxifahrerin zu einem falschen Alibi zu überreden. Kennengelernt hatte er die Frau in der Jüdischen Gemeinde Hamburg und sie jetzt als Zeugin benannt. Im April 1995 klingelte er spät am Abend bei ihr und erzählte ihr eine wirre und unglaubwürdige Geschichte von einem Streit mit zwei Neonazis, die in einem Café über Juden herzogen. Ein Neonazi habe dabei ein Messer gezückt und einen Freund des Jersbekers verletzt, der den Verletzten anschließend ins Krankenhaus gefahren haben will. So versuchte er auch die Blutflecken auf seinem Sitz zu erklären. Da seine Frau zu diesem Zeitpunkt schon geglaubt habe, dass ihr Mann möglicherweise kleine Mädchen vergewaltigen könnte, bat Hans-Gerold B. die Taxifahrerin darum bei eventuellen Nachfragen zu sagen, er sei am Vorabend bei ihr gewesen. Vor Gericht versicherte die Zeugin, dass sie nie im Haus des Rentners in Jersbek gewesen sei. Dieser hatte aber gegenüber der Polizei behauptet, dass die Taxifahrerin zum fraglichen Zeitpunkt im Fall zwei im August 1994 bei ihm zu Besuch gewesen wäre.

Ungefähr drei Wochen später, am 29. Juli 1996 wurde Hans-Gerold B. durch das Gutachten einer Diplombiologin erneut schwer belastet. Die Sachverständige kam nach der Untersuchung etlicher Teststreifen und der Betrachtung von Fasen unter einem speziellen Mikroskop mit bis zu einer 400-facher Vergrößerung zu dem Ergebnis, dass ein "gravierender Hinweis" darauf vorläge, dass das elfjährige dritte Opfer im Wagen des Angeklagten gewesen sein muss. Fasern der Rückbankpolster dessen Wagen seien "materialidentisch" mit Spuren, die man bei der elfjährigen gefunden hatte. Auch Fasern der Kleidung, die das Mädchen damals getragen hatte, wurden auf den Polstern der Rückbank gefunden.


Schwer belasteter Angeklagter erkrankt

Nach genau vier Monaten Prozess mit 23 Verhandlungstagen sowie den Vernehmungen von ungefähr 60 Zeugen und Sachverständigen, schien am 3. August 1996 die Beweislage gegen Hans-Gerold B. immer erdrückender zu werden. Das erste und älteste seiner drei Opfer, die damals 16-jährige die ihm nur knapp entkommen konnte, ist sich vor Gericht sicher, den Angeklagten als den Mann identifiziert zu haben, der sie am 16. August 1992 entführte und sie vergewaltigen wollte. Außerdem will sie wenig später zwei Haarbänder wiedererkannt haben, die sie am Tattag bei Kampf mit ihrem Peiniger trug. Die Haarbänder hatte die Polizei später im Kofferraum des Wagens des 63-jährigen Rentners aus Jersbek gefunden.

Zuvor hatte bereits das damals elfjährige dritte Opfer ihn bei einer Gegenüberstellung als Täter identifiziert und die Ehefrau des Jersbekers in einem Tuch, mit dem höchstwahrscheinlich den Opfern die Augen verbunden worden waren, ein Stück Stoff aus ihrem Haushalt wiedererkannt. Sie soll auch schon wie erwähnt früh einen Verdacht gehabt haben, ihr Mann könne der Vergewaltiger der Elfjährigen gewesen sein.

Dann gibt es noch die Zeugin, die am 9. Mai 1996 ausgesagt hatte, am Tattag des XY-Falles im August 1994 den Angeklagten mit einer Stumpfmaske im Gesicht gesehen zu haben, wie er sich am Kofferraum seines Autos zu schaffen machte. Sein Verteidiger argumentierte dagegen, dass Zeugen die schlechtesten Beweismittel seinen, weil diese sich irren könnten. Mit geschickten Fragen versuchte der Anwalt die Beweiskraft der Aussagen zu erschüttern. Und zu all dem kommen auch noch die objektiven Beweise wie zum Beispiel die erwähnten DNA-Analysen von Blutspuren des neunjährigen Mädchens aus dem XY-Film. Auch die Faserspuren auf dem Polster der Rückbank seien "materialidentisch" mit Spuren, die man an der Kleidung der Opfer gefunden hatte und sprechen gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger, der trotzdem bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten habe.

Einen Monat später fiel dann am 6. September 1996 der angesetzte Verhandlungstag aufgrund einer schweren Erkrankung des angeklagten Mannes aus Jersbek aus. Im Untersuchungsgefängnis war von einer Anstaltsärztin bei dem 63-jährigen Rentner unter anderem extremer Bluthochdruck und eine Störung der Leberfunktion diagnostiziert worden. Sie schloss nicht aus, das die Ursache seiner Beschwerden psychosomatischer Natur sein könnten. Der Anwalt von Hans-Gerold B. stellte die Haftfähigkeit seines Mandanten infrage und beantragte eine weitere Untersuchung durch einen Psychiater. Vier Tage später wurde der Angeklagte gegen seinen Willen für rund 10 Minuten im Rollstuhl vorgeführt. Aus Sicht von Medizinern sei er durchaus wieder verhandlungsfähig. Sein Anwalt monierte, dass die angeordnete psychiatrische Untersuchung nur rund fünf Minuten gedauert habe und sein Mandant nicht ins Gefängniskrankenhaus verlegt worden sei. Wieder zwei Tage später stellte ein weiterer Psychiater die erneute Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten fest.

Schließlich ging es eine Woche später auch um die Frage, ob ein Kastrierter vergewaltigen kann. Der Leiter der "Soko Ohlstedt" erinnerte sich vor Gericht an die ersten Worte des 63-jährigen Jersbekers bei dessen Festname. Der gebrechliche Mann habe ihm gesagt, er könne die ihm vorgeworfenen Vergewaltigungen nicht begangen haben und den Kripo-Beamten auf die Kastration hingewiesen. Der Oberarzt für Urologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf als Sachverständiger stellte dann am 1. Oktober 1996 in einem Gutachten aber fest, dass auch ein kastrierter Mann zu Vergewaltigungen fähig sei. Der Urologe verwies auf Studien, nach denen ungefähr 30 bis 40 Prozent der kastrierten Männer sogar ohne Verabreichung von Hormonmitteln Geschlechtsverkehr haben könnten. Zur Verhinderung einer Osteoporose und Rückbildung der Muskeln müsse aber das männliche Hormon Testosteron verabreicht werden. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte Hormonpräparate verschieben bekommen und könne somit durchaus die ihm vorgeworfenen Taten begangen haben.


Schriftliches Teilgeständnis und Schmerzensgeldforderungen

Nach jetzt fast schon sechs Monaten Prozess brach dann am 28. Oktober der inzwischen 64-jährige Hans-Gerold B. zum ersten Mal sein Schweigen und äußerte sich gegenüber seinem psychiatrischen Gutachter. Seine Aussage wurde in einem auf 15 Schreibmaschinenseiten verfassten Schreiben festgehalten. Und völlig überraschend handelte es sich bei den Äußerungen gegenüber dem Sachverständigen um ein Teilgeständnis des angeklagten Rentners aus Jersbek zur dritten der ihm vorgeworfenen Taten vom 28. April 1995. Er sei immer auf der Suche nach Mädchen gewesen und in Hamburg-Duvenstsedt habe es bei der Elfjährigen geklappt. Das sagte der Psychiater am 34. Verhandlungstag gegen den Jersbeker. Die Entführung und versuchte Vergewaltigung des ersten, damals 16-jährigen Opfers und die Entführung und Vergewaltigung der damals Neunjährigen aus dem XY-Film soll er aber trotz erdrückender Beweislage gegen ihn weiter bestritten haben. Stattdessen will er das 16 Jahre alte Mädchen am 16. August 1992 als Anhalterin mitgenommen und plötzlich am Rücken gestreichelt haben. Darauf sei sie auf ihn losgegangen und habe sich dabei selbst verletzt.

Zwei Wochen später standen die drei Opfer im Mittelpunkt des Interesses, die noch immer unter den Folgen der Taten leiden. Ihre Anwältinnen berichteten von den schlimmen Folgen für die Mädchen und forderten insgesamt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 310.000 DM von dem Angeklagten. Dieser verfolgte den weiteren Prozess wieder im Rollstuhl und und zeigte durch Kopfschütteln, Gemurmel und energisches Zupfen an der Robe seines Verteidigers seinen Unmut über die Forderungen der Anwältinnen. Diese argumentierten, der Rentner könne die Summe bezahlen, weil er Mitbesitzer eines Hauses sei. Das Gutachten des Psychiaters gegenüber dem der 64-Jährige das Teilgeständnis abgelegt hatte kommt zu dem Schluss, dass der Jersbeker an "gestörtem Selbstwertgefühl und einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung" leide. Sadistische Züge hätten sich verselbständigt und seine pädophile Neigung sei zum Vorschein gekommen. Der Gutachter stufte Hans-Gerold B. als weiterhin potentiell gefährlich und sah die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Psychiatrischen Klinik gegeben.


Plädoyers und Urteil

Die Staatsanwältin schloss sich in weiten Teilen dem psychiatrischem Gutachten an und bezeichnete die Taten des Angeklagten als scheußliche Verbrechen, die an Brutalität, Abscheulichkeit und Menschenverachtung kaum zu überbieten seien. Die Staatsanwaltschaft sei sich sicher, dass der Angeklagte auch das erste und dritte ihm angelastete Verbrechen begangen habe. Die Taten seinen alle mit äußerster Brutalität und Gleichgültigkeit gegenüber dem Opfer verübt worden. Die Anklägerin forderte nur aufgrund seiner verminderten Schuldfähigkeit zwölf Jahre Haft statt der maximal möglichen 15 Jahren und die Einweisung des mutmaßlichen Vergewaltigers in die Psychiatrie. Als strafverschärfend wurden die unabsehbaren psychischen Dauerfolgen für die Opfer eingestuft.

Anschließend äußerte der Anwalt von Hans-Gerold B. in seinem Plädoyer dagegen Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten in beiden nach dem Teilgeständnis noch offenen verhandelten Fälle. So betonte der Verteidiger zu den gefundenen Faserspuren, dass zwar Materialgleichheit vorläge, sie aber nicht identisch seien. Er bezog sich dabei auf eines der Gutachten. Bei Hans-Gerold B. wurden laut des psychiatrischen Gutachtens eine "perverse sexuelle Symptomatik und pädophile, sadistische Tendenzen" festgestellt. Außerdem leide der Angeklagte an einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung und sei laut seines Verteidigers nur vermindert schuldfähig. Der Anwalt bezeichnete seinen Mandanten als einen kranken Mann und beantragte deswegen die Einweisung in eine Psychiatrische Klinik zur Behandlung mit anschließender Haftstrafe in einer Höhe nach Ermessen des Gerichtes.

Am 4. Dezember sagten die Anwälte der drei Opfer aus. Der Angeklagte habe die furchtbaren Taten bewusst begangen. Sie seien für die Opfer ein Einschnitt gewesen, der ihr ganzes Leben veränderte. Die Seele des zum Tatzeitpunkt neunjährigen Opfers aus dem XY-Film sei zerstört und das früher fröhliche Mädchen mit verschmitztem Lächeln werde seit der Tat von einem "schwarzen Schatten" begleitet, erklärte ihre Anwältin und schilderte noch einmal das zweitätige Martyrium, welches das Mädchen im August 1994 über sich ergehen lassen musste. Sie forderte elf Jahre und drei Monate Haft und ebenfalls die Einweisung die Psychiatrie. Die Verteidigerin der zum Tatzeitpunkt Elfjährigen hegte anschließend Zweifel gegenüber der festgestellten verminderten Schuldfähigkeit des 64-jährigen Rentners. Auch die Anwältin des ersten, zum Tatzeitpunkt 16-jährigen Opfers sah Hans-Gerold B. als Täter überführt. Er habe ihre Mandantin im August 1992 mit einem Messer verletzt und soll dann versucht haben, sie zu vergewaltigen und zu ermorden. Sie sei nach der Tat in der Schule nicht mehr klargekommen und leide auch unter Ängsten und Alpträumen. Auch die Anwältin des ersten Opfers schloss sich den Forderungen Ihrer Kolleginnen nach Einweisung des Angeklagten in die Psychiatrie an.

Nachdem auch der vorsitzende Richter noch einmal ausführlich die entsetzlichen Taten geschildert hatte, wurde der Angeklagte schließlich nach einem letztendlich achtmonatigem Indizienprozess am 18. Dezember 1996, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu 12 Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss Hans-Gerold B. Schmerzensgeld zahlen. Über dessen Höhe verhandelten die Familien der Opfer später noch vor einem Zivilgericht, hatten aber nach zwei Jahren noch nichts bekommen. Auf einem Sparbuch sollen 150.000 DM aus dem Verkauf des Hauses in Jersbek liegen, von denen aber die Justiz schon alleine 60.000 DM für die Verfahrenskosten beansprucht. Dieses wurde 1998 bekannt. Weil nach Überzeugung des Gerichtes von dem Verurteilten erhebliche ähnliche Taten zu befürchten sind und er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit sei wurde die Einweisung in die Psychiatrie angeordnet.


Nach dem Prozess

Das erste damals 16-jährige Opfer vom August 1992 wurde später Chefin eines Schmuckgeschäfts im Stadtteil Winterhude und war die Ehefrau eines bekannten Hamburger Medienunternehmers. Im Dezember 2009 gründeten sie in Hamburg eine Stiftung für traumatisierte Kinder. Nach knapp 10 Jahren wurde die Ehe geschieden. Wie die beiden weiteren Opfer die Tat verkraftet haben und was aus ihnen wurde ist nicht bekannt geworden. Hans-Gerold B. starb noch während seiner Strafe in der Psychiatrie in Neustadt/Holstein eines natürlichen Todes.

Die Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher berichtete mehrfach ausführlich für das Hamburger Abendblatt über den Prozess. In den folgenden Artikeln, aus denen diese Zusammenfassung der weiteren Geschehnisse nach der XY-Sendung größtenteils entstand, ist zu berücksichtigen dass der Name des Opfers im Film geändert wurde.

  • Gefasst! - Hamburger Abendblatt vom 13. Juli 1995.

Raubüberfall durch Blumenboten

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Reinbek
  • Beamtin im Studio: Kriminalobermeistern Kathrin Schulz
  • Tattag: 27. Januar 1994
  • Details: für Geburtstagsfeier herrichten; Täter kommt mit Blumenstrauß; Edes Text!; Elektroschocker
  • Sprecherin: Isolde Thümmler
  • Darsteller: Sabine Hart, Ronnie Janot, Martin Ontrop, Michael Schernthaner (als Polizist), Susanne Winter, Peter Wohlert
  • Belohnung: 3.000 Mark
  • Bewertung: **
  • Status: ungeklärt

Nachspiel

Mord an Werner B., Dieter D. und Ludwig Sch. (Rentnermorde im Südharz)

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Goslar
  • Beamter im Studio: Kriminalhauptkommissar Volker Müller
  • Tattage: 20. Juni 1991, 16. September 1991 und 07. Januar 1994
  • Details:
    • 1. Fall: Früherer Landwirt Ludwig Sch. aus Steina, einem Ortsteil der 2 km entfernten Kurstadt Bad Sachsa, 82-jähriger Wittwer noch rüstig und nur selten auf fremde Hilfe angewiesen; auf dem Weg "Kirchenforst" durch den Wald von Bad Sachsa nach Steina; Friseur und Einkaufen; "Erschreckende Grausamkeit"; Opfer wird erschossen und dann geköpft;
    • 2. Fall: Werner B. lebte noch, als er gefunden wird; Austreten an einer Landstraße
    • 3. Fall: Dieter D. war auf einer Wanderung und wurde ebenfalls geköpft; Brotzeit
    • 4. Fall: Im Jahr 1996 gab es in der Nähe der Tatorte noch einen weiteren Fall; allerdings wurden diesmal zwei junge Männer vom Täter überrascht; einer starb noch am Tatort, der andere konnte fliehen; vermutlich auch die selbe Schusswaffe wie in den ersten beiden Fällen.
    • Torso-Mörder: Es wurde im Jahr 1999 mal gemutmaßt, ob der Torso-Mörder Olaf W. mit diesen und weiteren Verbrechen als Täter in Frage kommt (Heidi S., FF 1 der Sendung vom 07.10.1977 und Yasmin S., FF 2 der Sendung vom 21.03.1997 u.s.w).
  • Sprecher: Michael Brennicke
  • Darsteller: Bertram Edelmann, Michael Fischer (1), Reinhard Horras, Klaus Nietz, Horst Richter, Burkhard Wildemann
  • Belohnung: 15.000 Mark
  • Bewertung: ***
  • Status: ungeklärt

Nachspiel

Die Studiofälle der Sendung:

  • SF 1: Kripo Gelsenkirchen - Fahndung nach Frank B., der u. a. im Zusammenhang mit mehreren Raubüberfällen gesucht wird, darunter zwei in XY gezeigte: FF 2 der Sendung vom 14.06.1991 und FF 2 der Sendung vom 09.07.1993. Bei der Aufklärung dieser beiden Fälle kam der Polizei ein Hinweis aus der Bevölkerung zu Hilfe. Dadurch konnte die Polizei eine vierköpfige Bande ermitteln, die nicht nur 26 Raubüberfälle begangen haben, sondern außerdem gerade die Entführung der Industriellentochter Britta S. geplant haben. Drei der vier Täter konnten festgenommen werden. Nach dem flüchtigen vierten Mann, Frank B., wird gefahndet. Er wird mit zwei verschiedenen Frisuren gezeigt.
  • SF 2: Interpol Wien - Fahndung nach Zoran P., dem eine schwere Nötigung vorgeworfen wird. Der polizeibekannte Serbe, der seit längerem in Österreich lebt, wurde im Zuge eines Strafverfahrens durch eine Aussage einer ehemaligen Freundin schwer belastet. Daraufhin bedrohte er sie mehrfach mit dem Tod. In der Nacht zum 29. November 1994 suchte er sie in ihrer Wiener Wohnung auf und bedrohte sie erneut so lange mit dem Messer, bis sie in Todesangst durch ein geschlossenes Fenster im dritten Stock sprang. Sie überlebte den Sturz schwer verletzt und lag mehrere Monate lang im Spital. Am linken Unterarm hat der Gesuchte eine Tätowierung in Form eines Messers mit dem Schriftzug "Igor". - Belohnung: 15.000 öS
  • SF 3: Interpol Wien - Fahndung nach Edgar D., der eine österreichische Bank in Villach (Kärnten) um nahezu 3,5 Mio. Schilling betrogen haben soll. Er stiftete im Sommer 1992 einen Angestellten dieser Bank an, von Kundenkonten rund 3 Mio. Schilling abzuheben. D. versprach, das Geld gewinnbringend anzulegen und dann mit 50% Rendite zurückzugeben. Der Bankangestellte willigte ein, um einen eigenen Betrug wieder gutzumachen. Mit den Millionen setzte sich der Gesuchte dann ab. Vermutlich hat er sich nach Deutschland oder Italien abgesetzt. - Belohnung: 10.000 öS

Geklärt: Der Gesuchte wurde in Vorarlberg, in Mäder bei Feldkirch verhaftet. Klärung in der Folgesendung.

  • SF 4: Kapo Bern - Fahndung nach Özcan Y, der unter Mordverdacht steht und sich möglicherweise nach Deutschland abgesetzt hat. Der Türke soll am 16. November 1994 in Bern einen Landsmann von hinten mit vier Schüssen ermordet haben. Das Motiv ist nicht bekannt. In Deutschland ist er wegen Raubes vorbestraft und lebte dort zuletzt in Köln. - Belohnung: 3.000 Franken.

Geklärt: Der Gesuchte Özcan Y. wurde im Jahr 2006 in Frankreich verhaftet; Quelle: [1]

  • SF 5: LKA Hannover - Fahndung nach Günter B., einem Betrüger, der durch mehrere Eigenarten auffällt. In den alten Bundesländern wohnt er mit der ganzen Familie - Frau, zwei Kinder, zwei Hunde, einer davon ein so genannter Kampfhund - in Hotels. Meist fährt er von dort mit BMWs, die er unterschlagen hat, in die neuen Bundesländer, um dort seinem kriminellen Handwerk nachzugehen. Dort gibt er sich als Inhaber oder Repräsentant großer Baufirmen aus und sucht Kontakt zu Arbeitslosen, oft sogar mit Hilfe des Arbeitsamtes. Diesen verspricht er gut bezahlte Jobs. Von den Arbeitslosen verlangt er, angeblich um den Lohn schneller auszahlen zu können, Personalpapiere, EC-Karten und Scheckvordrucke. Mit diesen Papieren ausgestattet, räumt er dann deren Konten leer. Der bisherige Schaden beträgt ca. eine Mio. DM bei 150 Fällen. Zuletzt war er mit einem schwarzen Opel Omega unterwegs. - Belohnung: 5.000 DM.

Geklärt: Günther B. wurde im Hilton Hotel Düsseldorf von einem Koch erkannt und wenig später festgenommen. Berichtet wird darüber in der Sendung vom 25.08.1995. Die Betrügereien gingen bis dahin weiter.

  • SF 6: Kripo Bad Orb - Fahndung nach Volker K., der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist, jedoch im September 1994 aus einem Hafturlaub nicht mehr zurückgekehrt ist. Im Dezember 1994 soll er sogar mit einem Komplizen eine Filiale der Raiffeisenbank im Main-Kinzig-Kreis überfallen haben. Dazu passte er die Angestellten morgens vor der Bank ab, verschaffte sich mit einer Pistole Zugang zur Bank und ließ sich eine größere Menge Bargeld aushändigen. Der Komplize konnte kurze Zeit später festgenommen werden. - Belohnung: 4.000 DM

Geklärt: Der Gesuchte ging der Polizei Ende März in Bangkok ins Netz und wurde von Thailand nach Deutschland ausgeliefert. Bekanntgabe in der Sendung vom 05.05.1995.

  • SF 7: Kripo München - Fahndung nach Ullrich T., der wegen Millionenbetruges gesucht wird. Seit 1991 sucht er über Zeitungsanzeigen im gesamten Bundesgebiet Kapitalanleger. Diesen gab er vor, Repräsentant einer amerikanischen Bank in Zürich zu sein. Mit Hilfe gefälschter Dokumente, die mit einem hochwertigen Computer oder Farbkopierer erstellt worden sind, versprach er ihnen, gut verzinste Dollar-Festgelder platzieren zu können. Als sie gezahlt hatten, erhielten sie gefälschte Kontoauszüge, auf denen bis zu 10% Zinsen gutgeschrieben waren. Er setzte sich dann mit über 20 Mio. DM ab, um die er 300 Anleger geprellt hat.

Nachspiel: Nach der Sendung hatte er sich vermutlich in die Karibik abgesetzt. Im Rückblick der Sendung vom 08.05.1998 wurde erneut nach ihm gefahndet, weil er möglicherweise ins Sendegebiet zurückgekehrt ist.

  • SF 8: Kripo Bremerhaven - Mord an einer thailändischen Prostituierten in einem Bordell in Bremerhaven. Am frühen Morgen des 08. Januar 1995 wurde die Frau vermutlich von ihrem letzten Freier mit einem Messer schwer verletzt. Wenige Stunden später verstarb sie an den Verletzungen. Die Frau war erst ein halbes Jahr vor der Tat nach Deutschland gekommen und ging seit einigen Monaten der Prostitution nach. Am Tatort ist ein Nagelknipser mit einem Palmenmotiv zurückgeblieben, der vermutlich vom Täter stammt. - Belohnung: 3.000 DM

XY Gelöst - der Rückblick

Zwischenergebnisse aus früheren Sendungen:

  • FF 2 der Sendung vom 14.06.1991 und FF 2 der Sendung vom 09.07.1993: Sabine: „... fast schon ein Jahrhunderttreffer“. Wie sich herausstellte, hängen die drei Raubüberfälle auf einen Autofahrer in Münster, auf Geldboten vor einem Möbelhaus in Bochum und auf einen Supermarkt in Aachen zusammen. Durch einen Hinweis aus der Bevölkerung kam die Polizei jetzt einer vierköpfigen Bande aus dem Ruhrgebiet auf die Spur, von denen bereits drei Täter festgenommen werden konnten und nur der vierte Mann entkam. Mit einem Schlag konnte sie somit nicht nur 26 Raubüberfälle aufklären, sondern auch noch eine vermutlich geplante Entführung verhindern. Die Kripo Gelsenkirchen sucht jetzt im Studiofall 1 nach Frank B.; dem vierten, noch flüchten Täter. Zwei Fahndungsfotos, einmal mit Locken und einmal mit kurzen Haaren. - Siehe auch das "Nachspiel" zu diesem Fall.

XY Gelöst:

  • SF 2 der vorherigen Sendung: Die Hoffnungen von Interpol Wien auf einen schnellen Fahndungserfolg bei der Suche nach Heinz M. erfüllten sich tatsächlich. Bereits während der Sendung gab es Zuschauerhinweise zu einer Adresse in Wien-Penzing. Der Gesuchte hielt sich dort unter falschem Namen auf und öffnete der Polizei selber die Tür. Er wurde unmittelbar nach der XY-Spätausgabe an Ort und Stelle verhaftet. Gesucht worden war er wegen groß angelegter Betrügereien mit einer Schadenhöhe von zwei Millionen Schilling.
  • SF 3 der Sendung vom 28.10.1994: Die Vermutung der Kapo Zürich, dass sich der aus der U-Haft im Bezirksgefängnis Uster geflüchtete Bosko M. nach Deutschland abgesetzt haben könnte betätigte sich. Er wurde in Hamburg verhaftet und Ihm wird ein Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft mit Geiselnahme vorgeworfen.
  • SF 5 der Sendung vom 14.06.1991: Der von der Kripo München wegen vielfachem Anlagebetrug gesuchte Thorsten L. wurde im Februar 1995 in Budapest festgenommen. Ein aufmerksamer XY-Zuschauer hatte ihn dort gesehen und meldete sich unmittelbar nach der Sendung.
  • FF 2 der Sendung vom 20.01.1978: Der Eisenbahnerpresser Hermann K., besser bekannt als "Monsieur X", ist wieder hinter Schloss und Riegel. Er stellte sich den Strafverfolgungsbehörden und meldete sich am Tor der JVA in Freiburg zum Strafvollzug zurück, weil er sich in der Illegalität nicht mehr zurecht fand. - Ausführliches "Nachspiel" zu diesem spektakulären Fall.

Erste Erkenntnisse (Zuschauerreaktionen in der Spätsendung)

Filmfälle:

  • FF 1: Sexueller Missbrauch eines neunjährigen Mädchens in Hamburg; Ein Vater sah mit 15-jähriger Tochter die Sendung; Mädchen sah das Phantombild, fing an zu weinen und verließ das Zimmer; sie wurde vor zwei Jahren ähnlich missbraucht; Täter konnte damals verhaften werden, verurteilt zu einer mehrjähriger Haftstrafe; müsste eigentlich noch in Haft sein; möglicherweise aber Freigang und Missbrauch von Vollzugslockerung oder vielleicht doch schon entlassen; Polizei in höchster Alarmbereitschaft
  • FF 2: Raubüberfall durch Blumenboten in Reinbek; 80 Hinweise, die meisten zum Papier in dem die Blumen eingewickelt waren; Hinweise müssen aber noch überprüft werden; Hinweise auch zur Rolex-Uhr und zum Schlangenring; beide werden erneut gezeigt
  • FF 3: Rentnermorde im Südharz; 30 Hinweise zur Zeit; einer zu einer bestimmten Person; Zuschauer war zur fraglichen Zeit als Urlauber in Bad Sachsa; berichtet von auffälliger und verdächtiger Person im Wald; Urlauber hat mit Kioskbesitzer darüber gesprochen, dieser sprach von dem „Verrückten von Soundso “; den genauen Ort nennt Ede nicht, um die Überprüfungen nicht zu gefährden.

Studiofälle:

  • SF 1: Zur Fahndung nach Frank B. zwei „außerordentlich konkrete Hinweise“ (Sabine) für die Kripo Gelsenkirchen; mehrere Anrufer wollen den Gesuchten im Raum Schleswig-Holstein gesehen haben; weitere Spur im Saarland; Hinweise auch aus der Schweiz; Überprüfungen laufen.
  • SF 2: Sehr viele Hinweise in Wien zu Zoran P.; er soll sich zuletzt im Raum Graz aufgehalten haben.
  • SF 3: Keine Hinweise in Wien dafür zu Edgar D.; sein Fahndungsfoto wird von Peter noch einmal gezeigt.
  • SF 4: Fahndung nach Özcan Y; ; kaum Hinweise von Zuschauern in der Schweiz; aber Hinweise aus Deutschland; könnte sich möglicherweise dort aufhalten.
  • SF 5: Fahndung nach Günter B.; Er könnte sich auf dem Weg von Köln nach Dortmund befinden und soll durch seine rücksichtslose Fahrweise aufgefallen sein.
  • SF 6: Volker K. soll sich in den neuen Bundesländern aufhalten; zwei Anrufer scheinen sich sicher zu sein, ihn gesehen zu haben.
  • SF 7: Fahndung nach Ullrich T.; angeblicher Bevollmächtigter einer Amerikanische Bank scheint weiter mit der gleichen Masche zu arbeiten; mit Farbkopierer Papiere fälschen.
  • SF 8: Mord an einer thailändischen Prostituierten; auf Wusch mehrerer Zuschauer zeigt Sabine noch einmal das Phantombild.

Bemerkungen

  • Das Haus des Täters von Filmfall 1 wurde als Puppenhaus nachgebildet. Als zuständige Dienstelle wird LKA Hamburg eingeblendet, obwohl Ede und Kriminaloberkommissar Klaus Stankewitz beide die Kripo Hamburg erwähnen
  • Weit zurückreichender Rückblick: 1/78 (X-Kurve)

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